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WEG Verwaltung

Sie sind Eigentümer oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und möchten diese in besten Händen wissen? Dann sind Sie hier genau richtig.

Bei einer geteilten Immobilie mit mehreren Eigentümern muss nicht nur der eigene Besitz, die eigene Wohnung oder der eigene Garten verwaltet und in Stand gehalten werden. Auch das gemeinschaftliche Eigentum bedarf Pflege und birgt Kosten, welche umgelegt werden müssen. Unweigerlich stellt sich die Frage, was zum Gemeinschaftseigentum gehört und für was jeder Einzelne in der Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich ist. Diese Fragen werden im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beantwortet. Ohne juristisches Know-How werden allerdings öfters nur unzufriedenstellende Lösungen für die Probleme einer WEG gefunden. Unsere Wohnungseigentumsverwaltung Aachen steht Ihnen bei allen WEG-bezogenen Angelegenheiten zur Seite und garantiert eine gewissenhafte und individuell abgestimmte Verwaltung Ihres Eigentums.

Unsere Dienstleistungen

Die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) betreut das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Aufgaben des WEG-Verwalters sind in § 27 Abs. 1 und Abs. 2 im Wohnungseigentumsgesetz festgelegt. Immokurons WEG-Verwaltung Aachen möchte für Sie allerdings nicht nur die selbstverständlichen Pflichten eines WEG-Verwalters erfüllen. Unser Ziel ist eine umfassende und persönliche Betreuung der Wohnungseigentümergemeinschaft.  Wir gewährleisten eine Verwaltung und Betreuung Ihrer WEG in juristischer, technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht.

Kaufmännische Verwaltung

  • Erstellung eines Wirtschaftsplans
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Kontenverwaltung
  • Betriebskostenabrechnung

Juristische Beratung:

  • Hilfe bei der Teilungserklärung
  • Hilfe bei jeglichen Fragen zum WEG-Recht

Technische Verwaltung:

  • Technische Kontrolle des Betriebseigentums
  • Beauftragung von Dienstleistern
  • Instandhaltung und Instandsetzung

Kommunikation:

  • Einberufungen von Eigentümerversammlungen und Betreuung dieser
  • Hilfe bei der Kommunikation zwischen den Mietparteien

Kaufmännische Verwaltung

Wirtschaftsplan

Unsere WEG-Verwaltung legt einen besonderen Wert auf die individuelle Abstimmung des von uns vorgeschlagenen Wirtschaftsplans auf Ihre Bedürfnisse und Sanierungspläne und auf die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft.

Wir erstellen für Sie jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan, einschließlich eines Ausweises der Verteilung in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen je Sonder- und Teileigentum. Dabei schlagen wir die Höhe der Haushaltsgelder vor und legen sie zur Begutachtung und Genehmigung der Eigentümerversammlung vor. Durch unsere Expertise sind Sie finanziell abgesichert!

 

Kontenverwaltung

Wir führen für Sie alle Konten der WEG. Wir kontrollieren Einnahmekonten, Rücklagekonten, Verrechnungskonten und Hausgeldkonten. So behalten wir für Sie den Überblick über die Eingänge von Mieten, die pünktliche Hausgeldzahlung und sämtliche Bankbewegungen. Mit unseren Wohnungseigentumsverwaltung behalten Sie den Überblick über Ihre Konten.

 

Betriebskostenabrechnung

Wir behalten für Sie den Überblick über umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten und erstellen aus der Betriebskostenabrechnung die Nebenkostenabrechnung der einzelnen Parteien. Eine Betriebskostenabrechnung setzt sich aus den monatlichen Nebenkosten für beispielsweise Wasser, Heizkosten und Hausmeisterdienste, und der Kaltmiete zusammen. Sie sind also die laufenden, jährlich wiederkehrenden Kosten die durch die Haltung des Gebäudes entstehen. Dabei werden warme Betriebskosten, die Heizkosten und Warmwasserkosten beinhalten, von kalten Betriebskosten unterschieden. Im besten Fall sind diese Betriebskosten im Mietvertrag festgehalten. Zusätzlich dazu muss ein Umlage- oder Verteilerschlüssel vereinbart werden. Dieser legt fest, wie die Betriebskosten des ganzen Hauses auf einzelne Wohnungen umgelegt werden. Zum Ende jedes Jahres werden alle umgelegten Betriebskosten addiert und mit der Zahlung des Mieters verrechnet. War die Zahlung zu hoch, wird den Mietern der Restbetrag zurückerstattet. Andernfalls ist eine Nachzahlung durch den Mieter notwendig. Als Vermieter ist es besonders wichtig, alle abgerechneten Kosten genau zu benennen und nicht als „sonstiges“ aufzuführen. Genauigkeit ist hier gefragt, da sonst Ihre Mieter die Abrechnung anfechten könnten. Das gleiche gilt für alle formellen Fehler in einer Betriebskosten- oder Nebenkostenabrechnung. Zu beachten ist außerdem noch der Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten, ebenso wie die fristgerechte Zustellung. Aus dem Verteilerschlüssel muss hervor gehen, wie die einzelnen Anteile der Mieter berechnet werden. Diese Formalitäten einzuhalten, ist unsere Spezialität. Engagieren Sie uns als Verwalter und lassen Sie sich diese Arbeit abnehmen.

Juristische Beratung

Teilungserklärung

Wenn Wohnungen innerhalb eines Hauses einzeln verkauft werden sollen, ist eine Teilungserklärung zwingend notwendig. Aber was umfasst eine Teilungserklärung überhaupt? Die Teilungserklärung ist ein juristisches Dokument, welches die Aufteilung eines Gebäudes sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer regelt. Die Teilungserklärung besteht somit aus verschiedenen Teilen. Zum einen wird innerhalb eines Aufteilungsplans angegeben, wie das Gebäude aufgeteilt ist und welche Anteile welchem Besitzer gehören. Zum anderen wird durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung festgelegt, dass die einzelnen Teile des Gebäudes unabhängig voneinander genutzt werden dürfen. Als letztes beinhaltet die Teilungserklärung die Gemeinschaftsordnung, in welcher die Rechte und Pflichten der Eigentümer festgelegt werden.

Unsere WEG-Verwaltung Aachen steht Ihnen bei der Erstellung Ihrer Teilungserklärung mit Rat und Tat zur Seite. Wir vermitteln Ihnen den passenden Notar, der die Teilungserklärung auf Sie persönlich abgestimmt verfasst und gemäß rechtlicher Normen aufsetzt.

 

WEG-Recht

Auch in rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unsere juristischen Experten helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das WEG-Recht. Egal, ob Sie Hilfe bei der Verwaltung Ihres Wohneigentums benötigen oder wissen möchten, was zum Wohnungseigentum, Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum zählt: Unsere Wohnungseigentumsverwaltung Aachen steht Ihnen mit juristischem Know How zur Seite.

Technische Verwaltung

Beauftragung von Dienstleistern

Mit den Eigentümern der WEG klären wir ab, welche Arbeiten von den Parteien selbst übernommen werden und für welche eine Dienstleistungsfirma beauftragt wird. Hier profitieren Sie von unserem großen Netzwerk an Handwerkern, welche wir gerne an Sie vermitteln. Nach der Beauftragung kümmern wir uns auch um die regelmäßige Überprüfung der Dienstleistungsfirmen, welche beispielsweise zur Gebäudereinigung oder zur Gartenpflege beauftragt sind. Gleichermaßen liegt die Koordination von Telekommunikations- und Energieverbrauchsanschlüssen in unserem Repertoire.

 

Kontrolle und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Neben der Koordination von Dienstleistungsfirmen, kümmern wir uns selbstverständlich auch um die Kontrolle und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Gerade bei dem gemeinschaftlichen Eigentum einer WEG, das von jedem Mitglied gleichermaßen benutzt wird, fällt die Instandhaltung aufgrund von fehlenden Zuständigkeitsstrukturen schwer. Dies kann zu Schäden und im schlimmsten Fall zur Wertminderung Ihres Eigentums führen. Immokuron sorgt dafür, dass der Wert Ihrer Immobilie erhalten bleibt, indem wir regelmäßige Kontrollen der Wohnanlage durchführen. Im Schadensfall reagieren wir frühzeitig und beauftragen die zu Ihnen passenden Sonderfachleute.

Kommunikation

Kommunikation zwischen Parteien

In einer WEG treffen unweigerlich verschiedenste Interessen und Anliegen aufeinander, die nicht zwangsläufig gleiche Ziele verfolgen. Aufgrund unseres juristischen Fachwissens, sind wir in der Lage einen Interessenausgleich zwischen den Eigentümern zu bewirken. Als unparteiische Wohnungseigentumsverwaltung erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Lösungen und helfen diese umzusetzen.

 

Einberufung von Eigentümerversammlungen

Die Wohnungseigentümerversammlung wird durch das WEG-Recht geregelt. So muss mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Wohnungseigentümer einberufen werden, bei dem alle Belange der Wohnungseigentümergemeinschaft geklärt werden. Wir übernehmen für Sie die Organisation und Themensetzung der Eigentümerversammlung nach Ihren Wünschen. Mit Ihnen gemeinsam treffen wir bei der Versammlung alle wichtigen Entscheidungen in Bezug auf die Hausordnung, Gebrauchsregelung, Entscheidungen über bauliche Veränderungen, und Instandhaltung und -setzung Ihres Eigentums.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, doch es sind noch Fragen offengeblieben? Dann schauen Sie sich doch unsere FAQ- Seite an oder vereinbaren Sie mit uns direkt Ihr persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Die Dienstleistungen unserer WEG-Verwaltung anhand von einfachen Beispielen:

Praxisbeispiel Balkonsanierung

 

Im zweiten Stock Ihrer WEG werden alle Balkone saniert. Sie sind allerdings Eigentümer der Erdgeschosswohnung, welche keinen Balkon besitzt. Müssen Sie sich dennoch an den Kosten beteiligen?

 

Als Teil einer Wohneigentumsgemeinschaft, wissen Sie bereits, dass bestimmte Anlagen und Installationen zum Gemeinschaftseigentum, andere jedoch zum Sondereigentum gehören. Doch wissen Sie auch genau, welche das sind?

Steht beispielsweise eine Balkonsanierung am Objekt an, stellt sich die Frage, wie die Kosten auf alle Eigentümer verteilt werden. Der Boden des Balkons gehört i.d.R. jedem Eigentümer selbst und zählt zum Sondereigentum. Das Gerüst des Balkons jedoch kann zum Gemeinschaftseigentum gehören und entsprechende Kosten werden daher auf alle Eigentümerparteien verteilt. Außerdem können weitere wichtige Faktoren die Kostenverteilung beeinflussen; beispielsweise die Größe der eigenen Einheit.

 

Wir schaffen in dieser Angelegenheit Klarheit und beraten Sie gerne.

 

 

Praxisbeispiel Zuständigkeiten

 

Sie sind Teil einer WEG mit 6 Parteien, die sich selbst verwaltet. Größtenteils ist Herr Heinrichs, der Eigentümer der Erdgeschosswohnung, für die Verwaltung zuständig. Er ist beispielsweise die Kontaktperson für die Handwerker, welche die Heizung regelmäßig warten und hält alle wichtigen Unterlagen über die Immobilie. Seit kurzem ist Herr Heinrichs beruflich allerdings so stark eingespannt, dass er den Aufgaben der Verwaltung nicht mehr gerecht werden kann.

So ist er im Notfall nur noch schlecht zu erreichen und Sie stehen teilweise ohne Ansprechpartner hilflos da. Auch die von ihm erstellten Nebenkostenabrechnungen kommen öfters verspätet und der ein oder andere Fehler schleicht sich ein. Das alles stört Sie schon länger, doch um die Sache selbst in die Hand zu nehmen, fehlt die Zeit. Weil alle Eigentümerparteien berufstätig sind, möchte auch niemand anderes die Verwaltung übernehmen und auch Herr Heinrichs möchte die Verantwortung gerne abgeben. Also machen Sie sich Gedanken über eine bessere Lösung.

Eigentlich wäre es doch auch vielleicht besser, wenn jemand externes, der wirklich das Know-How zur Verwaltung hat, diese Aufgabe übernehmen könnte. Finden Sie sich selbst in dieser Situation wieder? Dann ist es sinnvoll, eine WEG-Verwaltung einzuschalten.

Sie sind an unseren Leistungen interessiert?

Haben wir Ihr Interesse geweckt, doch es sind noch Fragen offengeblieben? Dann vereinbaren Sie mit uns direkt Ihr persönliches Beratungs-gespräch.

Wir freuen uns auf Sie!