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Wir unterstützen Sie bei der Verwaltung von Miet- und Sondereigentum

Ihnen gehört eine Eigentumswohnung als Teil einer WEG, die Sie vermieten oder verwalten lassen möchten?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir legen Wert auf persönliche Betreuung, in der Ihre Wünsche im Mittelpunkt stehen. Bei der Neuvermietung Ihrer Eigentumswohnung, übernehmen wir sehr gerne alles Wichtige für Sie. Wie viel Sie dabei selbst mitbestimmen, hängt von Ihnen ab. Unsere Experten kümmern sich gemäß Ihren Wünschen eigenständig um die Vermietung und lassen Sie an jedem Schritt teilhaben.

 

Wenn Sie sich folgende Fragen stellen, ist unsere Sondereigentumsverwaltung genau richtig für Sie:

  • Was genau ist in der Verwaltung enthalten?
  • Wie kann ich meine Eigentumswohnung vermieten?
  • Was ist der Unterschied zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum?
  • Kann ich meinem Mieter Haustiere verbieten?
  • Wie finde ich einen Mieter für meine Eigentumswohnung?
  • Was tue ich, wenn mein Mieter sich weigert, Miete zu zahlen?
  • Darf ich einem Mieter fristlos kündigen?

Diese Leistungen im Beriech Miet- und
Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir für Sie:

Vermietung

Es ist häufig schwierig, geeignete Mieter für die eigene Immobilie zu finden, da viel Zeit und Know-How benötigt werden, um die Mietersuche erfolgreich zu machen. Sie können diese zeitintensive Aufgabe bei uns in professionelle Hände geben. Wir veröffentlichen Anzeigen zu Ihrer Immobilie, führen Wohnungsbesichtigungen durch und übernehmen die Wohnungsabnahme und Übergabe. Wie sehr Sie in diese Prozesse eingebunden werden, entscheiden Sie selbst.

 

Bonitätsprüfung neuer Mieter

Es ist uns besonders wichtig, jeden potentiellen neuen Mieter einer Bonitätsprüfung zu unterziehen. Denn nur durch solche Maßnahmen stellen wir sicher, dass die Zahlungsfähigkeit potentieller Mieter gegeben ist und gewährleisten für Sie somit finanzielle Sicherheit.

 

Wohnungsbesichtigungen

Da wir schon vorab potenzielle Mieter prüfen, planen wir anschließend mit ausgewählten Interessenten Wohnungsbesichtigungen. Sobald es zum Mieterwechsel kommt, kümmern wir uns natürlich auch um die Wohnungsabnahme, wenn dies Ihr Wunsch ist.

 

Mietverträge

Um eine Neuvermietung abzuschließen, setzen wir rechtskräftige Mietverträge nach Ihren Wünschen auf. Unsere juristischen Experten sind dabei jederzeit über die aktuelle Gesetzeslage informiert.

 

Kommunikation zwischen Parteien

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet haben, regeln wir die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Mieter, sodass Ihnen dieser Verwaltungsaufwand abgenommen wird.

 

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!

Auf uns können Sie zählen! Unsere Berater sind nur einen Anruf entfernt, sodass Sie schnell mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner in Kontakt treten können. Auch unser Büro ist zu langen Zeiten geöffnet und für Sie telefonisch erreichbar. Ihre Mails werden innerhalb von 48 Stunden beantwortet, in dringenden Fällen auch schon innerhalb eines Tages.

Sind Sie neugierig geworden oder haben weitere Fragen? Unsere FAQ-Seite  gibt Ihnen Antwortet auf viele spannende Fragen. Telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular können Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie!

Beispiele für unsere Dienstleistungen Sondereigentumsverwaltung

Praxisbeispiel Mietzahlungen

 

Sie haben Ihre Eigentumswohnung selbstständig vermietet. Sie warten bereits auf die Mietzahlung des Vormonats, als Frau Janssen Sie anruft und auch noch um Aufschub für diesen Monat bittet. Sie sind zwar geduldig doch zu viel ist zu viel. Da Sie die Befürchtung haben, dass diese Zahlungen höchstwahrscheinlich gar nicht mehr erfolgen werden, müssen Sie jetzt aktiv werden.

 

Doch was genau ist jetzt zu tun? Können Sie Ihrem Mieter kündigen, im besten Fall sogar die fristlose Kündigung ausstellen? Wie verfasst man eine fristlose Kündigung und was passiert, wenn die Dame sich weigert, auszuziehen? Wenn Sie ähnliche Bedenken haben, wenden Sie sich an uns, die immokuron.

 

Unsere fachkundigen Berater helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen. So sind Sie richtig abgesichert.

Praxisbeispiel Neuvermietung

 

Oft stellt es sich für Vermieter als echte Herausforderung dar, geeignete Mieter zu finden. Sie haben bereits Anzeigen veröffentlicht, Wohnungsbegehungen organisiert und dann sagt der Interessent doch kurzfristig ab. Alles in allem kann viel Zeit vergehen, bis eine Immobilie von neuen Mietern bezogen wird. Für Vermieter ist die Neuvermietung in jedem Fall mit viel Aufwand verbunden und kann sogar einen Einnahmenverlust bedeuten, wenn die Immobilie leer steht.

 

Bei uns können Sie diese zeitintensive Aufgabe in kompetente Hände geben. Durch unsere Expertise helfen wir Ihnen, einen passenden Mieter für Sie zu finden und achten dabei auf rechtssichere Mietverträge. Auf diese Weise können Mietausfälle vermieden werden.

 

Natürlich kümmern wir uns auch um die Wohnungsabnahme sobald es zum Mieterwechsel kommt. Es ist für uns außerdem eine Selbstverständlichkeit, dass wir das Mitniveau in Ihrer Stadt regelmäßig prüfen, damit wir Ihnen die besten Vorschläge zur Anpassung unterbreiten können. So gewinnen Sie nicht nur ein realistisches Bild der Marktsituation, sondern auch einzugsbereite Mieter.

Praxisbeispiel Kostenverteilung

 

Ihnen gehört eine Wohnung im Erdgeschoss eines geteilten Hauses mit fünf anderen Eigentumswohnungen. Sie werden darüber informiert, dass Balkonsanierungen für die gesamte Immobilie anstehen. Zuerst gehen Sie natürlich davon aus, dass Sie diese Mitteilung unmöglich betreffen kann. Immerhin haben Sie im Erdgeschoss nicht einmal einen Balkon. Später jedoch erreicht Sie der Kostenvoranschlag für die geplante Sanierung und Sie stellen mit Schock fest, dass Sie zur Kasse gebeten werden wie jeder andere Eigentümer auch.

 

Wie kann das sein? Im Verteilungsschlüssel Ihrer Betriebskostenabrechnung ist genau festgelegt, welche Kosten auf Sie zukommen und wie stark sie prozentual an den Kosten für Sanierungen beteiligt werden müssen. Das ist allerdings in manchen Fällen unabhängig von der Ausstattung Ihrer Wohnung oder der Lage. Deswegen kann es sein, dass auch Eigentümer einer Wohnung im Erdgeschoss an den Kosten für Balkonsanierungen oder für die Anschaffung eines Aufzuges beteiligt werden. Auch für die Wartung eines Aufzuges kommen gegebenenfalls alle Eigentümer anteilsmäßig gemeinsam auf.

 

Um genau sicher zu gehen, ob es mit rechten Dingen zugeht, können Sie die Teilungserklärung einsehen. Dort muss festgelegt sein, welche Installationen und Anlagen zum Gemeinschaftseigentum zählen. Oft handelt es sich dabei um Treppenhäuser, Geländer, Beleuchtungen in Gemeinschaftsräumen und gemeinsam genutzte Gärten. Wie sehr Sie anteilmäßig an den Kosten beteiligt sind, ist bestenfalls auch vertraglich geregelt.  Gehen Sie sicher, dass Sie mit den Regelungen der Teilungserklärung vertraut sind, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Abgesehen davon ist es in diesem Fall auch ratsam, sich darüber zu erkundigen, ob diese Sanierungskosten auf den Mieter umgelegt werden können, falls Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet haben.

 

Bei diesen und vielen weiteren Fragen und Anliegen stehen wir, die immokuron, Ihnen als zuverlässiger und fachkundiger Sondereigentumsverwalter zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch mit uns.

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Haben Sie noch Fragen zum Thema Miet- und Sondereigentumsverwaltung? Bitte kontaktieren Sie uns um einen Termin zum persönlichen Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!