Gemeinsame Immobilie bei der Scheidung – Was nun?

Gemeinsame Immobilie bei der Scheidung - Einigung der Eheleute

Gemeinsame Immobilie bei der Scheidung – Was nun?

Etwa 35 % der Ehen in Deutschland werden nicht mehr durch den Tod eines Ehepartners beendet, sondern nach einigen Jahren durch eine Scheidung. Viele von uns machen sich dennoch keine Gedanken dazu was mit Ihrer Immobilie in diesem Fall passiert. Zumindest solange, bis es schließlich zur notwendigen Entscheidung für die gemeinsame Immobilie bei der Scheidung kommen muss.

Im Falle der Scheidung ist die Immobilie in den meisten Fällen noch nicht abbezahlt. Standardmäßig werden langfristige Darlehensverträge von 15, 20 oder 25 Jahren für die Finanzierung des Objektes abgeschlossen. Ebenso sind meist beide Ehepartner vertraglich an die Finanzierung gebunden, da man bei dem Abschluss einer Finanzierung keinesfalls von einer späteren Scheidung ausgehen möchte. Die Banken versprechen sich dadurch außerdem eine höhere Sicherheit auf Rückzahlung. Da also beide Partner in gesamtschuldnerischer Haftung an die Finanzierung der Immobilie gebunden sind muss eine Einigung für die gemeinsame Immobilie bei der Scheidung her.


Möchten Sie einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bekommen? Oder befinden Sie sich aktuell in dieser Situation und müssen bald eine passende Lösung für Ihre gemeinsame Immobilie bei der Scheidung finden?

Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema und geben einige Informationen, die für Ihre Entscheidung wichtig sind.

  • Kann die gemeinsame Immobilie direkt weiterverkauft werden?
  • Sollte die Immobilie gemeinsam vermietet werden?
  • Kann die gemeinsame Immobilie bei der Scheidung aufgeteilt werden?
  • Könnte nur ein Partner die Immobilie und die Finanzierung übernehmen?


Kann die gemeinsame Immobilie direkt weiterverkauft werden?

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Der direkte Verkauf der Immobilie ist offensichtlich der sinnvollste Weg bei Immobilien mit bereits abgezahlten Finanzierungen geht. Sobald noch Restschulden gegenüber der Bank bestehen wird das ganze allerdings noch etwas komplizierter.

Muss der bestehende Vertrag mit Ihrer Bank wegen des Verkaufs Ihrer Immobilie aufgelöst werden, so müssen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung an Ihre Bank zahlen.

Der Betrag ist sehr variabel und wird je nach Darlehenssumme und Restlaufzeit festgelegt. Sie sollten die Verkaufsentscheidung also erst endgültig treffen, wenn Sie alle Bedingungen mit Ihrer Bank besprochen haben.

Sollte die Immobilie gemeinsam vermietet werden?

Die Immobilie im gemeinsamen Eigentum zu halten und die Finanzierung weiter laufen zu lassen. Das kommt nur für die wenigsten in Frage. Der Aufwand für diese Variante ist zwar vergleichsweise gering und die verbundenen Aufgaben im Hinblick auf die Vermietung können problemlos an eine Hausverwaltung weitergegeben werden. Allerdings steht der emotionale Punkt und das Bedürfnis komplett mit dem Ehepartner abschließen zu wollen einer Entscheidung für die gemeinsame Vermietung im Weg. Außerdem ist nie auszuschließen, dass trotz einer einvernehmlichen Scheidung, in Zukunft noch Probleme und Streitigkeiten auftreten können.

Kann die gemeinsame Immobilie bei der Scheidung aufgeteilt werden?

Angenommen beide Partner würden die Immobilie gerne im Eigentum behalten und die Immobilie ist reell in zwei Wohnparteien teilbar, so kann dies vertraglich vereinbart werden. Bei dieser Möglichkeit wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Außerdem können ehemaligen Ehepartner separat entscheiden was mit Ihrem Teil der Immobilie passiert. Dabei kann zwischen der Eigennnutzung und Vermietung frei gewählt werden.

Wichtig! Die tatsächliche Teilung Ihrer Immobilie bedarf behördlichen Genehmigungen und kann nicht ohne weiteres vollzogen werden.

Könnte nur ein Partner die Immobilie und die Finanzierung übernehmen?

Die alleinige Übernahme der Immobilie und somit auch der zugehörigen Finanzierung kommt insbesondere dann in Frage, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Es macht durchaus Sinn die Kinder in Ihrem vorherigen Umfeld zu belassen. Für diese Möglichkeit müssen allerdings ausreichend finanzielle Mittel bei einem der Ehepartner zur Verfügung stehen. Es muss nicht nur die Finanzierung bei der Bank bedient werden, sondern auch der andere Ehepartner muss zu seinem angemessenen Anteil ausgezahlt werden.

Tipp: Egal welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, lassen Sie das Objekt in jedem Fall durch einen Gutachter bewerten. Um den genauen Wert Ihrer Immobilie herauszufinden ist die professionelle Bewertung unumgänglich. . Der Wert sollte möglichst aktuell sein, damit der tatsächliche „Streitwert“ in diesem Fall in Ihrer Entscheidung berücksichtigt wird. Die Wertermittlung fällt auch unter unsere angebotenen Leistungen. Informieren Sie sich gerne weiter auf unserer Webseite.

Haben Sie schon die beste Möglichkeit für sich gefunden? Oder benötigen Sie noch zusätzliche Informationen und eine persönliche Beratung? Dann Kontaktieren Sie uns gerne.