Kosten beim Hausverkauf – welche Kosten kommen auf den Eigentümer zu?

Immokuron Abschluss Kaufvertrag Immobilien verkaufen

Kosten beim Hausverkauf – welche Kosten kommen auf den Eigentümer zu?



Wenn es um die Kosten beim Hausverkauf geht, sind es wohl die Erwerbskosten für die zukünftigen Eigentümer der Immobilien, die Ihnen als erstes zu diesem Thema in den Sinn kommen. Doch haben Sie sich schon einmal Gedanken dazu gemacht, ob auch für den aktuellen Eigentümer des Objektes weitere Aufwendungen notwendig sind, um ein Haus oder eine Wohnung verkaufen zu können?
Spätestens wenn Sie selbst in die Situation kommen, ein Haus oder eine Wohnung verkaufen zu wollen, oder vielleicht sogar zu müssen, ist es notwendig sich genauestens mit dem Thema auseinander zu setzen. Dabei ist es allerdings gar nicht so leicht sich selbst einen Überblick über die Kosten zu verschaffen.

Aus diesem Grund haben wir im Folgenden die wichtigsten Kosten, die für den Eigentümer der Immobilie entstehen können, für Sie zusammengefasst.

  • Renovierungskosten
  • Kosten für den Energieausweis
  • Kosten für weitere Verkaufsunterlagen
  • Wertermittlungskosten
  • Kosten für die Vermarktung / Maklerprovision
  • Grunderwerbssteuer
  • Spekulationssteuer



Renovierungskosten

Damit ein Interessent die Entscheidung für Ihre Immobilie trifft, muss Sie Ihm natürlich optisch zusagen. Dabei spielen noch viele weitere Faktoren mit ein, doch sobald das Erscheinungsbild der Immobilie keinen positiven Eindruck hinterlässt, kommt der Kauf für einen Interessenten meist nicht mehr in Frage. Daher müssen Sie sich ganz zu Beginn fragen, ob Ihre Immobilie im aktuellen Zustand am Markt verkäuflich ist oder ob kleine Erneuerungen und Investitionen die Attraktivität Ihres Eigentums erheblich steigern können und somit den Verkauf erleichtern und den Wert am Markt erhöhen.Somit werden auch noch Renovierungskosten notwendige Kosten beim Hausverkauf.


Kosten für den Energieausweis

Für den Verkauf einer Immobilie ist ein Energieausweis des Objektes mittlerweile Pflicht für jeden Eigentümer. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die bereits in dem Exposé des Objektes erwähnt sein müssen. Alle Kunden und mögliche Interessenten sollen dabei direkt die Energieeffizienz des Objektes einschätzen können. Dabei wird zwischen dem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis unterschieden.

Blogbeitrag der Assekuron GmbH in Aachen

Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage bekannter Verbrauchsdaten des Objektes erstellt, ist verhältnismäßig günstiger, allerdings auch weniger aussagekräftig als ein Bedarfsausweis. Ein Bedarfsausweis wird durch aufwendige Begutachtung des Objektes erstellt und wird dadurch kostenintensiver. Welche Art des Energieausweises in Frage kommt ist abhängig vom Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten im Objekt und weiterer Objekteigenschaften. Bei diesem Thema sollten Sie sich sehr sorgfältig informieren, da es bei fehlendem Energieausweis zu hohen Bußgeldstrafen kommen kann.


Kosten für weitere Verkaufsunterlagen

Für den gesamten Verkaufsprozess werden viele Unterlagen des Objektes benötigt, die die meisten Eigentümer nicht parat liegen haben.  

  • Amtliche Flurkarte (Katasteramt der Gemeinde)
  • Grundbuchauszug (Amtsgericht)
  • Grundrisse/Bauplan
  • Wohnflächenberechnung
  • Aufstellung über Modernisierungen/Sanierungen
  • Fotos von Innen und Außen

Bei der Beschaffung aller Unterlagen kann es für die Anträge bei verschiedenen Ämtern, Mehraufwand des Maklers oder beispielsweise der Beauftragung eines professionellen Fotografen zu weiteren Kosten beim Hausverkauf kommen, mit denen Sie bei Ihrer Verkaufsentscheidung wahrscheinlich nicht gerechnet haben.
Gerne finden wir für Sie raus, welche zusätzlichen Unterlagen bei Ihrem Immobilienverkauf notwendig sind. Kontaktieren Sie uns gerne.

Wertermittlungskosten

Die Kosten für die Wertermittlung Ihrer Immobilie hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Wollen Sie nur einen ganz groben Überblick bekommen? Dann könnten Sie Ihre Immobilie kostengünstig für unter 100 € online bewerten lassen. Diese Bewertungen haben allerdings in keinem Fall Bedeutung vor Gericht, sollte es um einen Rechtsstreit um Ihre Immobilie kommen.

Es empfiehlt sich generell bei diesem wichtigen Schritt auf Sachverständige zurück zu greifen, die den Immobilienmarkt dauerhaft im Blick haben und Ihre Immobilie auch persönlich in Augenschein nehmen. Diese Arbeit mit genauem Ergebnis des Verkehrswertgutachtens  für die Vermarktung kann, je nach Wert / Größe und weiteren Objekteigenschaften Ihrer Immobilie, zwischen 1.000 € und 2.500 € liegen.

Sollten Sie sich bei dem Verkauf Ihrer Immobilie dazu entscheiden mit einem Makler zusammen zu arbeiten, so übernimmt Ihr persönlicher Ansprechpartner die Wertermittlung gerne für Sie ohne eine separate Abrechnung für die Arbeiten zu erstellen.

Kosten für die eigene Vermarktung

Sollten Sie sich auf Ihrem Weg gegen einen Makler entscheiden, so sparen Sie zwar die Kosten für die Beauftragung des Maklers, allerdings kommen auch in der eigenen Vermarktung Kosten auf Sie zu. Die Inserate auf Immobilienplattformen sind beispielsweise für Privatpersonen erheblich teurer, als für Makler oder Immobilienunternehmen. Neben den tatsächlichen Kosten für die Vermarktung müssen Sie auch Ihre Zeit für dieses Thema investieren. Es ist sehr aufwendig den Kontakt zu Interessenten zu halten, Besichtigungen zu planen, umzusetzen und weitere Verkaufsverhandlungen zu führen. In den meisten Fällen ist nicht gleich der erste Interessent ein Glückgriff, sodass der gesamte Prozess mehrfach wiederholt werden muss, um einen passenden Käufer für Ihre Immobilie zu finden.   

Kosten für die Vermarktung / Maklerprovision

Die Versicherungsmakler der Assekuron GmbH aus aachen bietet umfassende und persönliche Beratung für Privatkunden

Die Höhe der Maklerprovision ist frei verhandelbar. Der Richtwert für die Provisionszahlungen liegt in NRW bei 3 – 6 % des Immobilienverkaufspreises zzgl. MwSt. Der Betrag kann je nach Vereinbarung komplett vom Verkäufer, komplett von dem Käufer oder von beiden je anteilig zur Hälfte an den Makler  gezahlt werden. Welche Kosten bei dem Immobilienverkauf über einen Makler auf Sie als Verkäufer zukommen ist somit frei vereinbar und sehr individuell. Auf unserer Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen über unsere angebotenen Leistungen und Konditionen.

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer liegt in NRW bei 6,5 % des Immobilienkaufpreises und wird vom Käufer getragen. Sollte der Käufer seiner Zahlungspflicht innerhalb der gesetzten Frist von 4 Wochen nicht nachkommen, so ist es durchaus möglich, dass das Finanzamt an Sie als Verkäufer der Immobilie herantritt, um den ausstehenden Betrag einzuholen.
In der Regel kommt ein Käufer seiner Zahlung bei dem Finanzamt nach, da diese Voraussetzung für den Eigentumsübergang ist, dennoch sollten Sie diese Möglichkeit des Finanzamtes im Hinterkopf haben.

Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer fällt für Sie nur dann an, wenn Sie Ihre Immobilie in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf nicht selbst genutzt haben und das Objekt gleichzeitig weniger als 10 Jahre ihr Eigentum ist. Treffen diese Punkte auf Sie zu, so wird Ihr Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Immobilie gemäß Ihres Einkommensteuersatzes versteuert.
Haben Sie die Immobilie erst geerbt und wollen Sie direkt weiter verkaufen müssen Sie sich keine Sorgen machen. In diesem Fall übernehmen Sie die Spekulationsfrist von dem Erblasser und müssen das Objekt selbst keine 10 Jahre in Ihrem Eigentum halten, um dieser Steuer zu entgehen.


Bei Ihnen sind jetzt noch Fragen offen? Dann beantworten wir diese gerne und gehen noch einmal genauer auf die möglichen Kosten ein. Nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu uns auf.